Was ist eine Regelinsolvenz?

„Regelinsolvenz“ ist ein anderes Wort für „Konkurs“ – das Wort „Konkurs“ wird heute zwar noch oft benutzt, ist aber eigentlich seit 1998 nicht mehr aktuell.

Die Beantragung einer Regelinsolvenz hat das Ziel, alle Gläubiger im höchstmöglichen Umfang, gleichberechtigt zu befriedigen. Im Allgemeinen kann man sagen, dass sich die Verbraucherinsolvenz und die Regelinsolvenz von Ablauf und Zielsetzung her sehr ähnlich sind.

Wer kann eine Regelinsolvenz beantragen?

Selbstständige, also Freiberufler, Einzelunternehmer und geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter von KGs, sowie juristische Personen und Personengesellschaften können ein Regelinsolvenzverfahren beantragen. Außerdem können auch ehemals Selbstständige, die mehr als 19 Gläubiger haben eine Regelinsolvenz beantragen.

Die andere Form der Insolvenz ist die Verbraucher- oder Privatinsolvenz. Privatinsolvenz können alle natürlichen Personen sowie einige Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Was sind die Unterschiede zwischen einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz?

Der große Unterschied liegt darin, dass bei einer Verbraucherinsolvenz zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchzuführen ist, der von einer „geeigneten Person“ bescheinigt werden muss. Erst wenn dieser Versuch fruchtlos verlaufen ist, kann man eine Privatinsolvenz beantragen. Bei der Regelinsolvenz können von Anfang an gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Außerdem ist die Regelinsolvenz nur für juristische Personen, Personengesellschaften und Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern beziehungsweise ehemalige Selbstständige (unter bestimmten Voraussetzungen) gedacht.

Falls ein Schuldner mehr als 19 Gläubiger hat, jedoch noch nie selbstständig war, gilt er vor Gericht als Verbraucher und muss ebenfalls die Privatinsolvenz beantragen. 

Zusammenfassung: Muss ich eine Regel- oder Privatinsolvenz beantragen?

Beide Insolvenzarten zielen darauf ab, dem Schuldner aus seiner Misere zu helfen und diesem einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.

Welcher Antrag für Sie in Frage kommt, ist streng geregelt. In der folgenden Tabelle können Sie die Voraussetzungen und die Besonderheiten der beiden Anträge entnehmen:

Privatinsolvenz Regelinsolvenz
Für wen geeignet? · alle natürlichen Personen

· Kleinunternehmer

· Selbstständige mit überschaubaren Einkommensverhältnissen

· Personengesellschaften

· Juristische Personen

· Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern

· Ehemalige Selbstständige (unter bestimmten Voraussetzungen)

Weitere Unterschiede · Benötigt einen außergerichtlichen Einigungsversuch

 

· Sofort gerichtliche Maßnahmen möglich