Insolvenz-Lexikon

AG – Aktiengesellschaft

Eidesstattliche Erklärung – Eine Versicherung an Eides statt über einen bestimmten Sachverhalt

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach BGB – Mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam an einem (vertraglich festgelegten) Ziel arbeiten

Geeignete Person – Im Sinne des Gerichts ist ein Schuldenberater, ein Anwalt oder ein Notar gemeint

Gläubiger – Person, die dem Schuldner Geld geliehen hat

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Juristische Personen – Eine Personengruppe mit rechtlicher Selbstständigkeit (GmbH, AG, UG, …)

KG – Kommanditgesellschaft – mindestens zwei Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben

Konkurs – Ein veraltetes Wort für „Insolvenz“

Natürliche Personen – Alle Menschen

OHG – Offene Handelsgemeinschaft – mindestens zwei Personen, die mit ihrem gesamten Vermögen für ihre Handelsgesellschaft haften

Personengesellschaften – Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen schließen sich für eine bestimmte, gemeinsame Zweckerreichung zusammen.

P-Konto – Pfändungsschutzkonto

Privatinsolvenz – Der Weg aus hohen Schulden für einen Verbraucher

Regelinsolvenz – Der Weg aus hohen Schulden für einen Selbstständigen oder ehemals Selbstständigen unter bestimmten Voraussetzungen

Restschuldbefreiung – Ein Antrag, bei dem nach 3,5 oder 6 Jahren dem Schuldner unter bestimmten Umständen die Restschuld erlassen werden kann

Schuldenbereinigungsplan – Ein Plan, den der Schuldner mit seinem Berater bzw. dem Gericht zur Befriedigung der Gläubiger ausarbeitet und dem mind. 50 % der Gläubiger zustimmen müssen.

Schuldner – Derjenige, dem der Gläubiger Geld geliehen hat

UG – Unternehmergesellschaft – eine Form der GmbH

Verbraucherinsolvenz – Ein anderes Wort für „Privatinsolvenz“

Wohlverhaltensperiode – Die „Bereinigungsperiode“ nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren, in der der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens dem Treuhänder zur Schuldbegleichung bei den Gläubigern zur Verfügung stellt